Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB)

Für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen (ARVB) für Reisegäste aus der Schweiz, deren Vorgangs-/Buchungsnummern mit „2“ beginnen:
Diese Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen („ARVB“) sind Bestandteil des zwischen Ihnen und der lth link to hotel ag (Tödistrasse 51, 8002 Zürich, nachfolgend „OLI CH“, mit den Marken OLIMAR und Travel Channel) zustande kommenden Reisevertrages. Die Rechte und Pflichten des Kunden und OLI CH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von OLI CH zu beachten.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von OLI CH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstel-lung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber OLI CH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertra-ges ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch OLI CH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und OLI CH zustande. Als Vertragspartner von OLI CH haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. OLI CH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegen-den ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.

2. PREIS

2.1. Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von OLI CH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestäti-gung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von OLI CH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
2.2. Preiserhöhungen
Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich OLI CH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags-schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegen-über der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

3. ZAHLUNG

3.1. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 25% des Reisepreises wird unmittelbar nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei gesondert gekennzeichneten Top-Angeboten, bei ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sonderangeboten sowie bei Angeboten der Marke OLIMAR Outlet (XOLI) beträgt die Anzahlung 40% des Gesamtpreises. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor dem vorgesehenen Reisebeginn erfolgen, sowie bei Nur-Flügen oder Baustein-Flügen zu tagesaktuellen Preisen, wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung und Umbuchung werden sofort fällig.
3.2. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfall-tage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. OLI CH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.3 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

4. LEISTUNGSUMFANG

Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von OLI CH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestä-tigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von OLI CH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik, Naturkata-strophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist der Leistungsum-fang von OLI CH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von OLI CH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-ses. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt. Bei Widersprü-chen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwün-sche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von OLI CH.

5. RÜCKTRITT ODER KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

5.1. Rücktritt vor Reisebeginn
5.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von OLI CH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestim-mung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei OLI CH.
5.1.2. Der Kunde hat OLI CH – abhängig vom Zeitpunkt des Rück-tritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei-tungsgebühr (Ziff. 5.3) zu bezahlen. Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von OLI CH und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadener-satzansprüchen bleibt vorbehalten.
5.1.2. Der Kunde hat eine pauschalisierte Annullierungsgebühr gemäss Ziff. 5.3 zu bezahlen, sofern im Buchungs- oder Reisezeit-punkt die erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Reiseziellandes allgemein bekannt sind, der Kunde jedoch die Gesundheitsformalitäten aus persönlichen Gründen nicht erfüllt und deshalb von der Reise zurücktritt.
5.1.3. Etwaige abweichende Angaben beim einzelnen Angebot sind bitte zu beachten. Insbesondere für Gruppenreisen gelten besondere Konditionen.
5.1.4. Ersatzperson. Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtli-chen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur Bearbeitungsgebühren sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.
5.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reiseprei-ses.
5.3. Pauschalierte Annullierungsgebühren:
Standardregelung:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 3. Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 80%
pro Person des jeweiligen Reisepreises.
Ausnahmen von der Standardregelung:
A) Ferienwohnungen/Appartements/Herrenhäuser
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 34. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem Tag des Reiseantritts 90%
des Reisepreises.
B) Nurflüge oder Bausteinflüge
Flüge zu Festpreisen (ausgenommen Linienflüge): Standard-Gebühren wie oben; ab dem Tag des Reiseantritts jedoch 100%; Flüge zu tagesaktuellen Preisen und Frühbuchertarif: 100% des Reisepreises; Linienflüge: vor Flugscheinausstellung (ca. 35 Tage vor Reiseantritt) 25% des Reisepreises, jedoch mindestens 30 CHF pro Person; nach Flugscheinausstellung mindestens 250 CHF. pro Person, jedoch oftmals bis zu 100% des Reisepreises; bei No-Show 100% des Reisepreises.
C) Für gesondert gekennzeichnete Top-Angebote, bei ausgewählten, kurzfristigen bzw. preisreduzierten Specials und Sonderangeboten sowie bei Angeboten der Marke OLIMAR Outlet (XOLI) gelten folgende Stornogebühren:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 55%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 14. Bis 8. Tag vor Reiseantritt 75%
vom 7. Bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
ab dem Tag des Reiseantritts 95%
pro Person/Wohneinheit des jeweiligen Reisepreises; mindestens jedoch 30 CHF.
D) Für mit „non refundable“ gekennzeichnete Hotelpreise oder -angebote:
100% des Reisepreises.
E) Mietwagen (Einzelbuchung; also wenn nicht Bestandteil einer Pauschalreise):
Bis 3 Tage vor Anmietung 50 CHF pro Buchung
ab 2 Tage vor Anmietung 100%
des Mietwagenpreises.
F) Einzeln gebuchte Golfleistungen (Greenfees):
Bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 CHF pro Person
ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 100%
des Greenfee-Preises.
5.4. Hat der Kunde mehrere Leistungen im Bausteinsystem zusam-mengestellt (z.B. Nurflug und Hotel), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und zu addieren.

6. UMBUCHUNGEN

Nach Vertragsabschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderun-gen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so berechnen wir die gleichen Gebühren wie bei einer Annullierung. Sofern es sich um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir ein aufwandabhängiges Bearbeitungsentgelt zwischen 50 CHF und 100 CHF, über dessen Höhe wir vor der konkreten Umbuchung informieren.

7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNG

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsge-mässer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflich-tung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. RÜCKTRITT ODER KÜNDIGUNG DURCH OLI CH

8.1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmer-zahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilneh-merzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertrag-lich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüg-lich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, die Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8.2. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmah-nung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Mass vertragswid-rig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfer-tigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflich-ten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwen-dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschliesslich der uns von den Leistungsträ-gern ggf. erstatteten Beträge.
8.3. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbeson-dere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reiseprei-ses, ist OLI CH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
8.4. Unvermeidbare, aussergewöhnliche Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist OLI CH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von OLI CH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzu-treten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minder-werts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
8.5. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwor-tung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für OLI CH unzumutbar, so ist OLI CH berechtigt, vom Vertrag zurück-zutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leis-tungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausge-setzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.3. zu bezahlen.

9. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

9.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und OLI CH bei Unstimmigkeiten unver-züglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vor gegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flug-hafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reise-preis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flug-planänderungen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gege-benenfalls von der Reise abzusehen.
9.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, über-nimmt OLI CH keine Haftung (Ziff. 11). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 10) entfallen.

10. BEANSTANDUNGEN

10.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von OLI CH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benach-richtigen. OLI CH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftli-che Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 10.1. innert 30 Tagen seit Reiseende bei OLI CH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 10.1. stehen dem Kunden keine Ersatzan-sprüche zu.

11. HAFTUNG

11.1. Haftungsumfang
OLI CH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfül-lung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.
11.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
11.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschä-den sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.
11.2.2. OLI CH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebe-stimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrecht-liche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis-tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerech-ten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epi-demien und Pandemien und damit verbundene behördlichen Massnahmen).
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgese-henen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichter-füllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
11.2.3. Nimmt der Kunde an einer von OLI CH organisierten Ersatz-reise teil, so beschränkt sich die Haftung von OLI CH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
11.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls OLI CH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungser-bringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprü-che des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf OLI CH über.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTS-STAND

12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und OLI CH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
12.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

13. DIVERSES

13.1. Unwirksamkeit einer Bestimmung. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2. Ombudsmann. Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
13.4. Reisegarantie. OLI CH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
13.5. Versicherungen. OLI CH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch OLI CH. Ein Rück-tritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
13.6. Druckfehler. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berech-tigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entspre-chen dem Stand Februar 2023.

14. REISEVERANSTALTER

OLIMAR
Eine Veranstaltermarke der lth link to hotel ag
Tödistrasse 51, CH-8002 Zürich
Handelsregistereintrag: CHE-109.886.718
(Handelsregisteramt des Kantons Zürich/Schweiz)

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OLIMAR ist Mitglied im Deutschen Reiseverband. Neben der reinen Mitgliedschaft engagieren wir uns dort auch aktiv, u.a. im Vorstand.